Für jede Spende an die Inselhaus Kinderfonds Stiftung kann eine steuerlich absetzbare
Zuwendungsbescheinigung ausgestellt werden. Die Inselhaus Kinderfonds Stiftung ist beim
Finanzamt München für Körperschaften unter der Nummer 848/18683 als gemeinnützig und mildtätig
anerkannt.
Die Wirtschaftsprüfungskanzlei Ernst & Young prüft jährlich den Abschluss der Inselhaus
Kinderfonds Stiftung.
Bei der Übertragung von Vermögenswerten auf die Inselhaus Kinderfonds Stiftung fallen weder
Erbschafts- noch Schenkungssteuern an.
Bei der Einkommenssteuer sind Sonderausgabenabzüge von bis zu 20.450 Euro jährlich möglich.
Helfen Sie uns, die Auswirkungen des gesellschaftlichen Wandels für die am stärksten Betroffenen, die Kinder, erträglicher zu gestalten.
Inselhaus Kinder- und Jugendhilfe gGmbH, www.inselhaus.org





